Allgemeine Geschäftsbedingungen
der 120 Ventures GmbH (hier in Form von Miina) für die Nutzung der Online-Plattform zur Vermittlung von Pflege- und Betreuungsdienstleistungen als Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen (nachfolgend "DGKP" genannt), Pflegekräfte, Betreuer*innen und Alltagshilfen.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Platform als Kunde finden Sie hier.
Diese Nutzungsbedingungen gelten ab dem 20. März 2025.
1. Allgemeines, Anwendungsbereich und Plattformbetreiber
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle juristischen und natürlichen Personen, die sich als Dienstleister auf der von der 120 Ventures GmbH (120 Ventures GmbH - Baumgasse 129, 1030 Wien, Österreich, eingetragen mit der Kennziffer des Unternehmensregisters unter R143Z676K, nachfolgend "Miina" genannt) betriebenen Online-Vermittlungsplattform (nachfolgend "Plattform" genannt) anmelden und als Fachkräfte registrieren. Diese Plattform ist über www.miina.at zugänglich.
1.2. Die Plattform dient der Vermittlung von Pflege- und Betreuungsdienstleistungen (nachfolgend "Dienstleistung" genannt) und bietet dem registrierten Nutzer der Plattform (nachfolgend "Kunden" genannt) die Möglichkeit, die von Dienstleistern (nachfolgend "Fachkräfte" genannt) eigenverantwortlich über diese Plattform angebotenen Dienstleistungen zu beauftragen. Miina wird hierbei lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und den Fachkräften tätig. Ein Vertrag über eine beauftragte Dienstleistung kommt ausschließlich im Verhältnis zwischen dem Kunden und den Fachkräften zustande.
1.3. Diese AGB regeln ausschließlich die Beziehung zwischen Miina und den Fachkräften. Die Fachkraft kann diese AGB in den Arbeitsspeicher des von ihm verwendeten Endgeräts laden und auch als PDF speichern oder ausdrucken.
2. Vertragsgegenstand
2.1. 120 Ventures GmbH in Form von Miina betreibt die im Abschnitt 1 beschriebene Plattform und tritt dementsprechend als technischer Dienstleister und Vermittler auf. Miina hilft bei der Vermittlung von Pflege- und Betreuungsdienstleistungen zwischen DGKPs, Pflegekräften, Betreuer*innen und Alltagshilfen und den Kunden und stellt zu diesem Zweck den Kontakt zwischen der Fachkraft und dem Kunden her.
2.2. Miina vermittelt die Dienstleistung gemäß Abschnitt 5 dieser AGB und erhält von den Fachkräften für jede vermittelte Dienstleistung eine Vermittlungsgebühr von 5%, die auf dem Bruttobetrag der Dienstleistung basiert.
2.3. Für die Nutzung des in die Plattform eingebundenen elektronischen Zahlungssystems Stripe (Firma Stripe Payments Europe, Limited (SPEL), 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, D02 H210, Dublin, Irland) gelten die besonderen Bestimmungen von Stripe (siehe Abschnitt 7 dieser AGB). Miina ist nicht im Zahlungsabwicklungsprozess eingebunden, sondern vermittelt ausschließlich einen Zahlungsdienstleistungsvertrag zwischen Stripe und den Fachkräften.
3. Registrierung als Fachkräfte
3.1. Miina nimmt das Angebot nach Prüfung der vom Fachkräfte bei der Kontoerstellung angegebenen Daten und eingereichten Unterlagen nach seiner Wahl an oder ab. Die Annahme erfolgt durch Freischaltung des Fachkräfte-Kontos und wird per E-Mail an die Fachkraft bestätigt.
3.2. Im Rahmen der Registrierung haben die Fachkräfte die von Miina im Registrierungsprozess angeforderten Daten wahrheitsgemäß anzugeben und an Miina zu übermitteln, erforderlich sind jedenfalls:
- Vorname und Name
- Anschrift
- Emailadresse
- Telefonnummer
- Kopie eines Ausweisdokumentes
- Ausweis vom Gesundheitsberuferegister (gilt nur für DGKP)
- Kopie der Ausbildungsnachweise (gilt nicht für DGKP)
- Kopie des Gewerbescheins (gilt nicht für DGKP)
- Steuernummer und/oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Status der Umsatzsteuerpflicht
3.3. Die Fachkraft ist mit der Verarbeitung und Weitergabe ihrer Daten an den im Abschnitt 7 der AGB genannten Zahlungsdienstleister einverstanden.
3.4. Die Fachkraft ist verpflichtet, eine etwaige spätere Veränderung der im Abschnitt 3.2. genannten Daten unverzüglich Miina durch eine entsprechende Aktualisierung der Daten im Fachkräfte-Profil mitzuteilen.
3.5. Eine Registrierung der Fachkraft, die nicht im Gesundheitsberuferegister eingetragen ist, ist nur bei Vorlage eines gültigen Gewerbescheins möglich. Die Fachkraft erklärt, dass sie die auf der Plattform angebotenen Dienstleistungen ausschließlich im Rahmen seines angemeldeten Gewerbes erbringt.
3.6. Die Fachkraft, die nicht freiberuflich tätig ist und in einem Angestelltenverhältnis arbeitet, erhält automatisch eine „Erklärung über selbstständige Tätigkeiten neben dem Hauptarbeitsverhältnis“ zur Unterzeichnung, sobald sie mehr als fünf Stunden an Dienstleistungen über die Plattform erbracht hat. Die unterzeichnete Erklärung ist innerhalb einer angemessenen Frist an die Plattform zurückzusenden. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, behält sich die Plattform das Recht vor, das Konto zu sperren.
4. Vermittlung von Dienstleistungen
4.1. Die Plattform stellt dem Kunden eine Funktion zur Verfügung, die es ihm ermöglicht, eine Anfrage für die Erbringung einer einmaligen und/oder wiederkehrenden Pflege- oder Betreuungsdienstleistung zu stellen (nachfolgend "Anfrage" genannt). Die Anfrage hat unter Angabe von Ort, Datum, Uhrzeit und dem gewünschten Leistungsumfang zu erfolgen.
Miina ermittelt auf Basis dieser Anfrage aus den bei Miina registrierten Fachkräfte diejenigen heraus, die für die Durchführung der Dienstleistung geeignet erscheinen, und stellt dem Kunden eine auf diesen Angaben basierende Auswahl von in Betracht kommenden Fachkräfte zur Verfügung.
Miina übermittelt die Anfrage des Kunden entweder an einen oder mehrere vom Kunden aus dieser Auswahl konkret ausgewählte Fachkräfte oder an sämtliche von Miina für die Erbringung der angefragten Dienstleistung als geeignet eingestufte Fachkräfte weiter.
Der vom Kunden konkret ausgewählten oder die von Miina ermittelten Fachkräfte erhalten sodann die Möglichkeit, ein unverbindliches Angebot zur Erbringung der vom Kunden angefragten Dienstleistung abzugeben (nachfolgend "Angebot" genannt).
4.2. Miina übermittelt die abgegebenen Angebote der Fachkräfte an den Kunden. Der Kunde kann aus den abgegebenen Angeboten frei wählen und durch Abgabe einer Annahmeerklärung gegenüber Miina die Erbringung der Dienstleistung durch einen von ihm selbst bestimmte Fachkraft beauftragen. Miina nimmt die Annahmeerklärung vom Kunden in fremden Namen und mit Wirkung für und gegen die Fachkraft entgegen. Miina bestätigt unverzüglich gegenüber dem Kunden und der Fachkraft das Zustandekommen des ausschließlich zwischen dem Kunden und der Fachkraft zustande gekommenen Dienstleistungsvertrages.
4.3. Die Fachkraft bevollmächtigt Miina ausdrücklich, die Annahmeerklärung eines Kunden zu dem vom Fachkräfte abgegebenen Dienstleistungsangebot mit Wirkung für und gegen die Fachkraft entgegenzunehmen.
4.4. Die Fachkraft ist nicht verpflichtet, auf eine Anfrage eines Kunden ein unverbindliches Angebot abzugeben.
4.5. Die Fachkraft bestimmt ihre Vergütung für die angebotene Dienstleistung frei und eigenverantwortlich.
4.6. Die Fachkraft ist mit der Weitergabe ihrer Adress- und Kontaktdaten an den jeweiligen Kunden im Zusammenhang mit der Durchführung und Abrechnung einer vereinbarten Dienstleistung einverstanden.
4.7. Der Anspruch von Miina gegen die Fachkraft auf Zahlung der Provision bleibt auch dann in voller Höhe bestehen, wenn die vereinbarte Dienstleistung auf Grund von von ihm zu vertretenden Umständen nicht durchgeführt wird, der Kunden die Zahlung auf Grund mangelhafter Ausführung der Dienstleistung verweigert oder die Zahlung aus sonstigen Gründen nicht erfolgt und/oder vom Kunden zurückgefordert wird.
4.8. Die Fachkraft ist während der Laufzeit dieser Vereinbarung auch frei darin, andere Aufträge für nicht über Miina vermittelte Auftraggeber auszuführen.
4.9. Miina steht nicht für den Erfolg einer Vermittlung ein.
5. Ranking
5.1. Im Rahmen der auf der Plattform für einen Kunden angebotenen Möglichkeit, aus mehreren Fachkräften eine oder mehrere auszuwählen, ermittelt Miina zunächst entsprechend der Anfrage des Kunden sowie der von Miina voreingestellten und durch den Kunden jederzeit anpassbaren Einstellungen, die passenden Fachkräfte.
5.2. Die möglichen Filtereinstellungen sind untereinander gleich gewichtet. Die Filterkriterien beziehen sich auf die verlangte Vergütung der Fachkräfte, die Sprache sowie das Geschlecht.
6. Aussetzung, Einschränkung oder Beendigung der Vermittlungsmöglichkeit
6.1. Miina ist berechtigt, die Bereitstellung der Plattform für eine Fachkraft unverzüglich einzuschränken oder auszusetzen, wenn
a) die Fachkraft fehlerhafte Informationen oder sonstige unzutreffende und/oder unvollständige Informationen gemäß Abschnitt 3.3 zur Verfügung stellt oder;
b) unverhältnismäßig viele Beschwerden von Kunden bzgl. der über die Plattform vermittelten Dienstleistungen der Fachkraft bei Miina eingehen, deren Sachverhalt von Fachkraft jeweils nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums widerlegt wird oder;
c) die Fachkraft die Voraussetzungen zur Vermittlung seiner Dienstleistungen über die Plattform gemäß Abschnitt 3.7 dieser AGB nicht mehr erfüllt oder;
d) Miina gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtungen unterliegen, die eine Aussetzung oder Einschränkung der Bereitstellung der Plattform für eine bestimmte Fachkraft erfordern.
6.2. Miina ist berechtigt, die Bereitstellung der Plattform für eine Fachkraft unter Einhaltung der Vorgaben des nachstehenden Abschnitts 6.3 vollständig zu beenden, wenn
a) die Fachkraft wiederholt fehlerhafte Informationen oder sonstige unzutreffende und/oder unvollständige Informationen bzgl. seiner über die Plattform zu vermittelnden Dienstleistungen zur Verfügung stellt oder;
b) Miina nachweisen kann, dass die betroffene Fachkraft wiederholt gegen die AGB und/oder individuelle vertragliche Vereinbarungen zwischen Miina und der Fachkraft verstoßen hat oder;
c) Miina ein Recht auf Beendigung aufgrund eines zwingenden Grundes nach nationalem Recht, das im Einklang mit dem Unionsrecht steht, ausübt oder;
d) Miina gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtungen unterliegt, die eine vollständige Beendigung der Bereitstellung der Plattform für eine bestimmte Fachkraft erfordern.
6.3. Sofern Miina sich dazu entscheidet, die Bereitstellung der Plattform für die Vermittlung von Dienstleistungen einer Fachkraft vollständig zu beenden, so übermittelt er dem betroffenen Fachkräfte mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Beendigung auf einem dauerhaften Datenträger eine Begründung dieser Entscheidung. Satz 1 gilt nicht, wenn Miina
a) gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtungen unterliegt, die eine vollständige Beendigung der Bereitstellung der Plattform für eine bestimmte Fachkraft erfordern und ihm dabei keine Einhaltung der Frist erlauben oder;
b) sein Recht auf Beendigung aufgrund eines zwingenden Grundes nach nationalem Recht, das im Einklang mit dem Unionsrecht steht, ausübt oder;
c) nachweisen kann, dass die betroffene Fachkraft wiederholt gegen die AGB und/oder individuelle vertragliche Vereinbarungen zwischen Miina und dem Fachkräfte verstoßen hat, was zur vollständigen Beendigung der Bereitstellung der Plattform für die Vermittlung der Dienstleistungen der Fachkräfte geführt hat.
6.4. Miina ist berechtigt, die Zurverfügungstellung der Plattform insgesamt unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von einem Monat einzuschränken oder zu beenden.
7. Zahlungsabwicklung
7.1. Sämtliche Zahlungen zwischen einem Kunden und einer Fachkraft im Zusammenhang mit einer über die Plattform vereinbarten Dienstleistung erfolgen über das auf der Plattform eingebundene elektronische Zahlungssystem Stripe der Firma Firma Stripe Payments Europe.
7.2. Bei Nutzung des elektronischen Zahlungssystems kommt zwischen der Fachkraft und Stripe ein separater Vertrag auf Basis der geltenden Vertragsbedingungen (Link) von Stripe zustande. Die Fachkraft stimmt der Verwendung von Stripe zu und akzeptiert die Vertragsbedingungen von Stripe.
7.3. Die Fachkraft stimmt einer Weitergabe der für die Zahlungsabwicklung notwendigen Daten an Stripe zu. Die Bekanntgabe dieser Informationen dient auch zur Erfüllung von Anti-Geldwäsche-Regeln sowie „Know-your-customer“-Regeln (kurz: „KYC“). Miina behält sich das Recht vor, jederzeit KYC-Identifizierung Erfordernisse bei eine Fachkraft durchzuführen und weitere Informationen und Belege anzufordern, um zu vermeiden, dass Transaktionen und Zahlungen durch Stripe aufgrund von KYC-Verstößen blockiert werden.
7.4. Nach Erbringung einer Dienstleistung erhält der Kunde von Miina eine Rechnung über die von ihm an Miina gezahlte Vermittlungsgebühr. Daneben erstellt Miina im Namen der Fachkräfte für die von ihm erbrachte Dienstleistung eine Rechnung an den Kunden, die je nach Anweisung der Fachkräfte die gesetzliche Umsatzsteuer ausweist oder einen Hinweis auf eine etwaige bestehende Umsatzsteuerbefreiung enthält. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils auf elektronischem Wege.
7.5. Die Fachkraft weist Stripe mit Abschluss einer Vereinbarung zwischen ihm und einen Kunden über eine zu erbringende Dienstleistung an, den an den Kunden ausgewiesenen Gesamtpreis der Buchung beim Kunden einzuziehen und den eingezogenen Betrag für die Fachkraft treuhänderisch zu verwahren. Die Auszahlung von Stripe an Fachkräfte erfolgt in der Regel monatlich.
7.6. Die Fachkraft weist Stripe zusätzlich mit Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Fachkraft und einem Kunden über eine zu erbringende Dienstleistung an, von dem vom Kunden eingezogenen Betrag die Miina zustehende Provision direkt an Miina auszuzahlen.
7.7. Die Fachkraft ist allein für die von ihm zu erbringenden Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Dienstleistung verantwortlich.
7.8. Miina steht nicht für die erfolgreiche Zahlungsabwicklung ein. Sofern und soweit eine erfolgreiche Zahlungsabwicklung über Stripe, egal aus welchen Gründen, nicht möglich ist, liegt die Geltendmachung und Durchsetzung einer Forderung der Fachkräfte gegen einen Kunden für eine erbrachte Dienstleistung im alleinigen Verantwortungsbereich der Fachkraft.
8. Haftung von Miina
8.1. Für die Durchführung und die Qualität der von Miina vermittelten Dienstleistung durch den jeweiligen Fachkräfte übernimmt Miina keine Gewähr. Miina haftet auch nicht für etwaige Schäden, die bei Fachkräfte, Kunden und/oder Dritten auf Grund und/oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung durch Fachkräfte entstanden sind.
8.2. Miina haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Miina, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt bei der Übernahme von Garantien oder einer sonstigen Übernahme einer verschuldensunabhängigen Haftung sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Miina haftet zudem dem Grunde nach für durch Miina, seine Vertreter, leitende Angestellten und sonstige Erfüllungsgehilfen verursachte einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten. Hierbei handelt es sich um solche Pflichten, auf deren Erfüllung der Fachkraft zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vermittlungsvertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf, in diesem Fall aber der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung von Miina ist ausgeschlossen.
8.3. Miina übernimmt keinerlei Verantwortung für Inhalte fremder Webseiten, auf die aus Gründen der erleichterten Navigation auf der Plattform von Miina verlinkt wird.
9. Nebenwaren und -dienstleistungen
9.1. Miina behält sich vor, im Rahmen von Vermarktungskampagnen Dienstleistungen der Fachkräfte durch Werbemittel, Werbemittelplatzierungen (bspw. auf der Plattform), eigene Zugaben (z.B. Merchandising Produkte, Gutscheine) sowie der stets optionalen Möglichkeit der Inanspruchnahme von eigenen Nebenwaren und -dienstleistungen oder solcher Dritter an Kunden zu vermarkten.
9.2. Die Fachkraft ist nicht befugt, über die Plattform ihre Dienstleistungen durch eigene Zugaben sowie Nebenwaren und/oder -dienstleistungen anzubieten.
10. Datenzugang
10.1. Miina verarbeitet im Rahmen der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen die für die Erfüllung dieses Vertrages und zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlichen personenbezogene Daten der Nutzer und gibt diese an die Fachkraft und den Kunden weiter, soweit diese für die Durchführung und Abrechnung der vermittelten Dienstleistung erforderlich sind.
10.2. Im Zuge der Bereitstellung der Plattform werden bei Miina personenbezogene und sonstige Daten generiert. Miina bietet der Fachkraft über den im Abschnitt 10.1. beschriebenen Umfang hinaus weder einen Zugang zu den personenbezogenen und sonstigen Daten, die gewerbliche Nutzer und Verbraucher für die Nutzung der Plattform zur Verfügung stellen noch im Zuge der Bereitstellung der Plattform generiert werden.
10.3. Detaillierte Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Kunden im Zusammenhang mit der Registrierung, der Durchführung der Nutzungsvereinbarung und der Vermittlung von Dienstleistungsverträgen, sowie der Zahlungsabwicklung finden sich in der Datenschutzerklärung von Miina.
11. Vertraulichkeit
11.1. Fachkräfte dürfen Geschäftsgeheimnisse von Miina oder andere Informationen über Miina, die nicht öffentlich zugänglich sind, nicht unbefugt nutzen oder anderen ermöglichen, diese zu nutzen.
11.2. Diese Pflicht der Fachkraft gilt sowohl während der vertraglichen Dauer als auch für 24 Monate nach Beendigung der Vertragsbeziehung.
12. Dauer und Kündigung des Vertrages mit Miina
12.1. Der Vermittlungsvertrag mit Miina beginnt mit der vollständigen Freischaltung des Fachkräfteprofils und läuft auf unbestimmte Zeit.
12.2. Die Fachkraft ist jederzeit berechtigt, ihre Vertragsbeziehung mit Miina zu kündigen. Die Fachkraft kann die Kündigung per E-Mail an hallo@miina.at vornehmen.
13. Änderung dieser AGB
13.1. Es gelten jeweils die AGB in der zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Fassung. Miina kann der Fachkraft jederzeit vorschlagen, diese AGB zu ändern.
13.2. Miina kann eine vorgeschlagene Änderung der AGB umsetzen, sofern die Fachkraft über die vorgeschlagene Änderung dieser AGB mit einer angemessenen und verhältnismäßigen Frist von mindestens 15 Tagen auf einem dauerhaften Datenträger unterrichtet und die Fachkraft das Vertragsverhältnis mit Miina nicht vor Ablauf der Frist kündigt.
13.3. Die in 13.2. genannte Frist beträgt mehr als 15 Tage, sofern dies erforderlich ist, um der Fachkraft die Vornahme von aufgrund der Änderung notwendigen technischen oder geschäftlichen Anpassungen zu ermöglichen. Die Frist nach 13.2 gilt nicht, wenn Miina:
a) aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen Änderungen der AGB in einer Art und Weise vornehmen muss, die es ihm nicht gestatten, die in Frist einzuhalten oder;
b) in Ausnahmefällen die AGB zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr ändern muss, um die Plattform, Verbraucher oder gewerbliche Nutzer vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Cybersicherheitsrisiken zu schützen.
13.4. Die Fachkraft kann nach Erhalt der Mitteilung nach 13.2 jederzeit entweder durch eine schriftliche Erklärung oder eine eindeutige bestätigende Handlung auf die Frist nach 13.2 verzichten.
Die Abgabe eines Angebots zur Erbringung einer Dienstleistung über die Plattform vor Ablauf der Frist nach 13.2 ist als eindeutige, die vorgeschlagene Änderung der AGB bestätigende Handlung der Fachkraft zu betrachten, durch die auf die Frist verzichtet wird. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen die Frist gemäß 13.3. mehr als 15 Tage betragen.
14. Beschwerden
14.1. Jeder Fachkraft hat im Falle
a) einer mutmaßlichen Nichteinhaltung einer der in diesen AGB und/oder der Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz (EU) 2019/1150 vom 20. Juni 2019 festgelegten Verpflichtungen durch Miina, die sich auf den jeweiligen beschwerdeführende Fachkraft auswirkt oder;
b) technischer Probleme, die in direktem Zusammenhang mit der Bereitstellung der Plattform stehen und sich auf die beschwerdeführende Fachkraft auswirken oder;
c) von Maßnahmen oder Verhaltensweisen von Miina, die in direktem Zusammenhang mit der Bereitstellung der Plattform stehen und die sich auf die beschwerdeführende Fachkraft auswirken
das Recht, eine Beschwerde über das interne Beschwerdemanagement von Miina einzureichen.
14.2. Der Zugang zum internen Beschwerdemanagement von Miina ist kostenfrei und erreichbar per E-Mail unter hallo@miina.at.
14.3. Im Falle einer Beschwerde hat die beschwerdeführende Fachkraft in seiner Beschwerde-E-Mail seinen vollständigen Namen nebst Anschrift zu benennen und eine Beschreibung des Beschwerdegegenstands vorzunehmen.
14.4. Miina wird jede Beschwerde einer Fachkraft unter Berücksichtigung der Bedeutung und Komplexität des Problems gründlich prüfen und zeitnah bearbeiten, um eine angemessene Lösung dessen herbeizuführen, und wird der Fachkraft anschließend das Ergebnis des internen Beschwerdemanagementverfahrens in Textform mitteilen.
15. Sonstiges
15.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG vom 11.04.1980) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
15.2. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, soll der Bestand der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt werden. In diesem Fall tritt an die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung die anwendbare gesetzliche Vorschrift. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
15.3. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand am Sitz von Miina vereinbart.