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Freiberuflich tätig als DGKP in Österreich: Ein Step-für-Step-Guide

Immer mehr DGKP in Österreich entscheiden sich für den Schritt in die Freiberuflichkeit. Dieser Trend zeigt sich auch in der steigenden Zahl der freiberuflich tätigen DGKP, die im Gesundheitsberuferegister eingetragen sind. Die Gründe für die wachsende Beliebtheit der Freiberuflichkeit sind vielfältig: größere Flexibilität in der Arbeitsgestaltung, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, höhere Verdienstmöglichkeiten und mehr Autonomie. Doch der Weg in die Selbstständigkeit erfordert auch gute Vorbereitung. Dieser Ratgeber liefert Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten rechtlichen und organisatorischen Aspekte der freiberuflichen Tätigkeit als DGKP in Österreich.

Rechtliche Voraussetzungen

Um freiberuflich als DGKP in Österreich tätig zu sein, müssen Sie die Voraussetzungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) erfüllen. Dieses Gesetz regelt die Ausübung der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Abgeschlossene Ausbildung gemäß GuKG (z.B. Diplom der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege, psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege, Kinder- und Jugendlichenpflege) 
  • Nachweis eines Berufssitzes in Österreich 
  • Vollendung des 18. Lebensjahres 
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-/EWR-Mitgliedstaates oder ein gültiger Aufenthaltstitel, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt 
  • Keine Ausschließungsgründe wie z.B. ein abgewiesener Konkursantrag 
  • Körperliche und geistige Eignung (ärztliches Attest) 
  • Strafregisterbescheinigung 
  • Anzeigepflicht bei Verdacht auf gerichtlich strafbare Handlungen, die den Tod oder eine schwere Körperverletzung eines Menschen herbeigeführt haben
  • Verschwiegenheitspflicht über alle in Ausübung des Berufs anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse

Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit

Die Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit als DGKP ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde am Unternehmenssitz zu melden. Zusätzlich sind Meldungen an das Finanzamt und die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Freiberuflichkeit erforderlich.

Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde

Die Meldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde erfolgt mithilfe von spezifischen Antragsformularen. Folgende Unterlagen sind vorzulegen: 

  • Qualifikationsnachweis (z.B. Diplom)
  • Strafregisterbescheinigung
  • Ärztliches Attest über die körperliche und geistige Eignung

Anmeldung beim Finanzamt

Als freiberuflich tätige DGKP erzielen Sie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Die Anmeldung beim Finanzamt hat innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen. Sie erhalten eine Steuernummer und können eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) beantragen. Diese UID-Nummer ist in der UID-Datenbank der österreichischen Finanzverwaltung mit Namen und Anschrift des Umsatzsteuer-Abgabenkontos verbunden. Änderungen im Namen, Firmenwortlaut oder in der Anschrift sind daher dem Umsatzsteuer-Finanzamt bekannt zu geben. Falls die Voraussetzungen, die zur Vergabe der UID-Nummer geführt haben, wegfallen, ist dies innerhalb eines Monats zu melden.

Anmeldung bei der Sozialversicherung

Die Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) ist ebenfalls innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit erforderlich. Als freiberuflich tätige DGKP sind Sie kranken-, unfall- und pensionsversichert. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Ihrem Einkommen. Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei geringem Einkommen, können Sie sich von der Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen. Der Unfallversicherungsschutz bleibt in diesem Fall bestehen.

Wichtig: Für die Abrechnung mit Krankenkassen ist der Abschluss eines Versorgungsvertrages und einer Vergütungsvereinbarung mit den Krankenkassen-Landesverbänden notwendig.

Steuerliche Aspekte

Einkommensteuer

Die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit als DGKP unterliegen der Einkommensteuer. Für die Ermittlung des Gewinns werden die Betriebseinnahmen (Honorar) den Betriebsausgaben (z.B. Fahrtkosten) gegenübergestellt. 

Umsatzsteuer

Leistungen im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege sind in der Regel umsatzsteuerfrei.

Haftpflichtversicherung

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für freiberuflich tätige DGKP zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfehlenswert. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen könnten. Haftpflichtversicherungen oder noch besser eine Kombination mit einer Rechtsschutzversicherung werden vom Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) angeboten. 

Abrechnung von Leistungen

Nach erbrachter Leistung haben Sie als freiberuflich tätige DGKP eine Rechnung auszustellen. Die Rechnung muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, wie z.B.: 

  • Ihren Namen und Ihre Adresse
  • Ihre Steuernummer und UID-Nummer
  • eine fortlaufende Rechnungsnummer
  • die Leistungsbeschreibung
  • das Datum der Leistungserbringung
  • das Honorar

Tipp: Durch Miina wird Ihre Rechnung direkt abgerechnet und Sie müssen sich nicht zusätzlich um eine Rechnungserstellung kümmern.

Zusätzliche Informationen

Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) www.oegkv.at

Bietet Informationen zur Freiberuflichkeit, Musterverträge und Fortbildungsangebote.

Wirtschaftskammer Österreich (WKO) www.wko.at

Bietet Informationen zur Gründung und Führung eines Unternehmens sowie zu Fördermöglichkeiten.

Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) www.sva.at

Bietet Informationen zur Sozialversicherung für Selbstständige.

Bundesministerium für Finanzen (BMF) www.bmf.gv.at

Bietet Informationen zu Steuern.

Miina www.miina.at

Plattform die bei der Vermittlung von Pflegeverträgen hilft und Aufgaben wie Bürokratie und Marketing erleichtert

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